Satzung
 


§ 1 Name, Sitz, Zweck

 

(1) Der Name des Vereins lautet „Operettenensemble Zwischenspiel“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz „e.V.“

(2) Er hat seinen Sitz in Wetzlar.

(3) Der Zweck des Vereins ist die Förderung junger Künstler und Pflege der Opern- und Operettenkultur.

(4) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

1. Die Pflege der Opern- und Operettenkultur.

2. Die Förderung junger Künstler.

3. Bereicherung des Kulturlebens durch Aufführung selten gespielter Werke der Opern- und Operettenliteratur.

4. Kooperation mit anderen gemeinnützigen Organisationen.

 

§ 2 Gemeinnützigkeit

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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